BGH schützt Interessen von Prämiensparern
KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Interessen von Prämiensparern gestärkt. Das ursprünglich vereinbarte Prinzip des Vertrages muss erhalten bleiben, entschied der BGH in einem Streit um den Zinssatz für die Ausschüttung. Berechnungsbasis müsse der monatlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinssatz für langfristige Spareinlagen sein.
Az.: XI ZR 197/09