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Erben: Kein Anspruch auf Auskunft vom Finanzamt

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STUTTGART (eb). Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) haben Erben keinen Anspruch auf Auskunft aus der Erbschaftsteuerakte, wenn die Akte nach amtsinterner Prüfung mit dem Vermerk "steuerfrei" abgeschlossen worden ist. Auch im Fall eines Erbschaftsstreites muss das Finanzamt keine Auskunft geben, wenn diese nicht der Wahrnehmung von Rechten im Besteuerungsverfahren dient.

Urteil BFH, Az.: VII R 19/09

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