Substitution: Pharmafirmen dürfen warnen

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN (reh). Dürfen Rabattarzneimittel bei "gleichem Indikationsbereich" vom Apotheker ausgetauscht werden? Wenn es nach den Arzneimittelherstellern geht, eher nicht. Jetzt haben sie ein Gerichtsurteil auf ihrer Seite.

Das Pharmaunternehmen Stada hatte - wie der Branchendienst "Apotheke Adhoc" berichtet -zum Start der dritten AOK-Rabattrunde im Sommer 2009 ein Informationsschreiben an Apotheker geschickt. Darin war zu lesen, dass eine Stada-Verordnung nicht substituiert werden dürfe, "solange keine Gleichheit des Gesamtindikationsbereiches vorliegt oder zumindest eine Übereinstimmung für die konkrete Indikation des Patienten ... festgestellt ist."

Dies hielt der "Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft" für irreführende Werbung und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies den Antrag nun zurück (Az.: 6 U 198/09), Pharmafirmen dürfen also Apotheker informieren. Auch, weil es nach Meinung der Richter nicht ausgeschlossen sei, dass unterschiedliche Zulassungen nicht nur auf Formalien der Zulassungsverfahren beruhten, sondern sachlich begründet seien.

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Koordinierende Versorgung als Ziel

Long-COVID-Richtlinie in Kraft - jetzt fehlt noch die Vergütung

Lesetipps