Folge 4

Das Gespräch beim Anwalt will gut vorbereitet sein

Auch wenn es für einst verliebte Paare schrecklich klingen mag - der Erfolg eines Scheidungsverfahrens muss geplant sein wie ein Schachspiel. Mandant und Anwalt müssen zusammenarbeiten, um die Ziele herauszuarbeiten.

Von Rudolf Haibach Veröffentlicht:

Je dramatischer die Existenz eines Menschen vom Ausgang seines Scheidungsverfahrens abhängt, desto wichtiger ist eine sorgfältige Planung und eine konsequente Umsetzung. Wenn beispielsweise ein Arzt-Ehepaar gemeinsam ein Haus besitzt, wenn beide den Kreditvertrag unterschrieben haben oder wenn sie in gleichrangiger Partnerschaft eine Praxis betreiben oder die Ehefrau vielleicht als Arzthelferin ihres Mannes Gesellschafteranteile hält - immer gilt es, die Situation präzise zu erfassen, damit man die Vermögensverhältnisse so gerecht wie möglich auseinandernehmen kann.

Bankauszüge erleichtern dem Anwalt die Arbeit.
© Rabenstein / fotolia.com

Bankauszüge erleichtern dem Anwalt die Arbeit. © Rabenstein / fotolia.com

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Der Mandant sollte seinem Anwalt konkret sagen, was er erreichen möchte und vor allem auch wie. Will er sich möglichst friedlich mit dem getrennten Partner einigen? Oder will er streiten? Der Anwalt sollte auch das Temperament seines Mandanten kennen: Er sollte wissen, ob er einen eher risikoscheuen und wenig belastbaren Menschen vertritt - dann wird ein feinfühliger Anwalt versuchen, jeglichen Stress von ihm fernzuhalten. Oder umgehkehrt: Ist sein Mandant ein Kämpfer, dessen Nerven Anspannung und Risiko aushalten, der sie vielleicht sogar sucht?

Eine Checkliste fürs Gespräch ist hilfreich

Als Mandant sollten Sie persönliche Begegnungen auch nutzen, um Ihrem Anwalt Ihre Ängste zu offenbaren und Fragen zu stellen. Notieren Sie auf einer Checkliste, was Sie wissen wollen. Machen Sie sich daher ausführlich Gedanken, auch über Kleinigkeiten, die Ihnen vielleicht unwichtig erscheinen mögen. Es gilt: Keine Frage ist dumm, nichts ist peinlich. Sollte Sie dennoch dieses Gefühl befallen, trösten Sie sich damit, dass sich Ihr Anwalt - wie ein Arzt - an sein Schweigegebot hält. Sie sprechen im Vertrauen. Er wird Sie nicht auslachen. Nichts wird nach draußen dringen.

Erwarten Sie aber nicht, dass der Anwalt sie bedauert, in Ihr Klagen und Schimpfen einstimmt oder mit Ihnen zusammen Tränen vergießt. Er wird Verständnis haben, aber kann und darf sich nicht emotional engagieren - denn er soll für Sie einen klaren Kopf behalten.

Bei Ihrem ersten Besuch sollten Sie die Lebensumstände vor und während der Ehe schildern. Bringen Sie Unterlagen mit, die folgendes belegen: die Einkommensverhältnisse (meist der letzten drei Jahre), die Höhe der Steuern, die Schuldverbindlichkeiten, deren monatliche Höhe und die Restschuld zum Zeitpunkt der Beratung, mit der Höhe der Werte der einzelnen Positionen im aktiven und passiven Bereich. So kann Sie der Anwalt bereits nach dem ersten Gespräch grob und sicherlich unverbindlich informieren, was Sie zu erwarten haben bei Unterhalt und Zugewinn und der Verteilung des Vermögens.

Die Kosten für das Verfahren müssen bekannt sein

Fragen Sie auch nach der Verfahrensweise, den voraussichtlichen Kosten, sachlichen und rechtlichen Chancen und Risiken, Strategie und Taktik, Prozesskostenrisiken, Einschätzungen über den gegnerischen Anwalt. Fragen Sie nach allem, was Ihnen wichtig ist.

Wenn Sie die Kanzlei verlassen, sollten Sie wissen, welche Ziele Sie verfolgen und wie der Anwalt diese erreichen will. Sie müssen mit der Gewissheit nach Hause gehen, ihren Weg zu kennen.

Wenn Sie die Kanzlei Ihres Anwalts verlassen, sollten Sie ein Lächeln auf den Lippen haben und positiv an die Zukunft denken. Sollten Sie dieses Gefühl nicht haben, dann suchen Sie sich lieber einen anderen Scheidungsanwalt.

Haibach, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht, Gießen und Frankfurt, www.haibach.com

Verfahrensweise

Strategie und Taktik: Jedes Verfahren bedarf einer Strategie und einer Taktik. Sie richten sich nach vielen Gesichtspunkten Die Strategie ist vor dem 1. Schriftsatz an die Gegenseite festzulegen. Ein Verfahren ohne Strategie und Taktik hat keine große Erfolgschance.

Prozesskostenrisiko: Es enthält die Kosten, die der im Rechtsstreit unterliegenden Partei entstehen. Dazu zählen: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten. Bei einem Gegenstandswert in Höhe von 100 000 Euro ergibt sich ein Kostenrisiko in Höhe von zumindest 23 166 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) für zwei Instanzen.

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