Folge 7

Völlig losgelöst voneinander geht es zum Ziel

Ein Jahr müssen Ehepaare nachweislich getrennte Wege gehen, bevor die Scheidung möglich ist.

Von Rudolf Haibach Veröffentlicht:

Damit eine Ehe geschieden werden kann, müssen Ehegatten eine einjährige Trennungszeit einhalten. Diesen Zeitraum von der Trennung bis zur Ehescheidung nennt man den "Trennungszeitraum". Wann dieser Zeitraum beginnt, ist zwischen den Ehegatten oft unklar, wichtig ist dies aber, weil mit dem Zeitpunkt der Trennung zahlreiche rechtliche Folgen ausgelöst werden.

Schon vor der Scheidung sollten sich Ehepartner ihr jeweiliges Stück vom Kuchen schriftlich sichern. © Mincemeat / fotolia.com

Schon vor der Scheidung sollten sich Ehepartner ihr jeweiliges Stück vom Kuchen schriftlich sichern. © Mincemeat / fotolia.com

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Nach der rechtlichen Definition leben Eheleute getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und einer der Ehegatten die Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft ablehnt. Man muss nicht unbedingt in getrennten Wohnungen leben, es erleichtert dem Anwalt aber das strategische und taktische Vorgehen in einem Scheidungsverfahren, sofern ein Ehegatte auf die genaue Feststellung des Trennungszeitpunktes angewiesen ist. Man muss also unter zahlreichen Gesichtspunkten (Unterhalt, Zugewinn, usw.) den Zeitpunkt der Trennung nachweisen können. Im übrigen reicht es aus, wenn nur ein Ehegatte geschieden werden will.

Zu häufig wird sogar anwaltlich mit dem Zeitpunkt der Trennung zu sorglos umgegangen, der durch die Versäumnisse eintretende Schaden kann durchaus fünf- oder sechsstellige Bereiche erreichen.

Bevor der Zeitpunkt der Trennung erst einmal fest steht, sollte man in anwaltlichen Modellrechnungen abklären, welche Auswirkungen der Zeitpunkt für die von dem Anwalt vertretene Partei hat oder haben könnte. Zum einen entsteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, siehe Paragraf 1361 BGB. Darüber hinaus wird sodann der Wohnwert einer Ehewohnung unterhaltsrechtlich erfasst. Ein Beispiel: Im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung sollte geregelt sein, wer die Ehewohnung unter welchen Umständen für welchen Wert nutzt und wer die Belastungen für die Ehewohnung trägt. Geschieht dies nicht, enthält die Vereinbarung Lücken, die sich nachteilig auswirken werden.

Unverständlicherweise haben die wenigsten Eheleute eine Vereinbarung für den Zeitraum der Trennung vor Augen. Vieles bleibt dem Zufall überlassen, obwohl schon aus Gründen der Vorsorge im jeweils wohlverstandenen Eigeninteresse Regelungen geschaffen werden sollten. Den meisten Eheleuten ist nicht bewusst, in welcher Gefahr sie sich ohne eine Vereinbarung befinden. Nur wenige Anwälte erkennen den Regelungsbedarf, auch wenn damit oft gleich mehrere Gerichtsverfahren vermieden werden könnten.

Die außergerichtliche Regelung für den Trennungszeitraum ist vergleichbar mit einer Vollkaskoversicherung, auf die man bei einem höherwertigen Wirtschaftsgut nicht verzichten sollte.

Zu den Rechtspositionen, die dringend geregelt werden sollten, zählen fast immer:

  • der Kindesunterhalt,
  • der Ehegattenunterhalt,
  • die Verbindlichkeiten,
  • die Nutzung der Ehewohnung bis zur Ehescheidung,
  • die Kündigung von Kontovollmachten,
  • die Regelung versicherungsrechtlicher Fragen (Lebensversicherungen/ Autos/ sonstige Versicherungen usw.),
  • die Regelung sonstiger Positionen (Rückforderung von unberechtigten Entnahmen gemeinsamer oder alleiniger Konten).

Der Mandant sollte ebenso erbrechtliche Konsequenzen bedenken. Auch daran denken Anwälte und Parteien viel zu selten.

Haibach Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht, Giessen und Frankfurt, www.haibach.com

Trennungszeitpunkt:

Trennungszeitraum: Der Zeitraum zwischen Trennungszeitpunkt und Ehescheidung.

Trennungsunterhalt: Der Trennungsunterhalt ist eine fast unverzichtbare Trennungsfolge. Auf Trennungsunterhalt kann aus rechtlichen Gründen in einer Vereinbarung nicht verzichtet werden.

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