228 Euro unterschlagen - Kündigung rechtens
MAINZ (dpa). Einem Mitarbeiter, der rund 228 Euro unterschlagen hat, darf fristlos gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 5. JuliDas Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Trier auf und wies die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers ab. aus der Kasse Konkret wurden an diesem Tag 228,05 Euro aus der Kasse entnommen. Anders als das Arbeitsgericht sah das LAG die Kündigung als berechtigt an. Als unerheblich werteten die Richter den Vorwurf des Klägers, der Arbeitgeber habe ihm voreilig alle Taten zur Last gelegt. Da nun zumindest in einem Fall der Kläger als Täter entlarvt sei, sei aus der - vielleicht ursprünglich voreiligen - "Verdachtskündigung" eine berechtigte "Tatkündigung" geworden. Eine Aufklärung der übrigen Fälle sei daher für die Rechtmäßigkeit des Rauswurfs nicht mehr notwendig.
Az.: 2 Sa 519/09