Direkt zum Inhaltsbereich

Strafe für 1182 Seiten umfassende Beschwerde

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Eine Verfassungsbeschwerde von 1182 Seiten wird für den Kläger teuer. Das Bundesverfassungsgericht verhängte Missbrauchsgebühren von 2200 Euro. Der Kläger, selbst Anwalt, hatte sich gegen ein Fahrverbot von zwei Monaten und ein Bußgeld von 175 Euro gewehrt. Trotz des Umfangs erfülle die Beschwerde nicht "die Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung", so der Beschluss.

Die Beschwerdeschrift sei gekennzeichnet durch sachlich nicht gerechtfertigte und mutwillig erscheinende Wiederholungen sowie unbelegte Vorwürfen gegenüber den Fachgerichten bis hin zur Behauptung einer "wahnähnlichen Verkennung des Verfassungsrechts". Das Bundesverfassungsgericht müsse es nicht hinnehmen, "dass seine Arbeitskapazität durch derart sinn- und substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dass es dadurch den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann", heißt es weiter.

Az. 2 BvR 1354/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie kommuniziert man Zahlen und Risiken verständlich, Dr. Lühnen?

Lesetipps
Die deutsche Nationalelf bei einem Training.

© picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON

Fußball-Weltmeisterschaft

WM-Kolumne: Wie das Hotel die Leistungsfähigkeit im Spiel beeinflusst

Eine Reihe von Holzfiguren steht nebeneinander.

© MidJen / stock.adobe.com / Generiert mit KI

Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung

Inklusiver Arbeitsplatz? Warum Praxen von Vielfalt im Team besonders profitieren