Strafe für 1182 Seiten umfassende Beschwerde
KARLSRUHE (dpa). Eine Verfassungsbeschwerde von 1182 Seiten wird für den Kläger teuer. Das Bundesverfassungsgericht verhängte Missbrauchsgebühren von 2200 Euro. Der Kläger, selbst Anwalt, hatte sich gegen ein Fahrverbot von zwei Monaten und ein Bußgeld von 175 Euro gewehrt. Trotz des Umfangs erfülle die Beschwerde nicht "die Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung", so der Beschluss.
Die Beschwerdeschrift sei gekennzeichnet durch sachlich nicht gerechtfertigte und mutwillig erscheinende Wiederholungen sowie unbelegte Vorwürfen gegenüber den Fachgerichten bis hin zur Behauptung einer "wahnähnlichen Verkennung des Verfassungsrechts". Das Bundesverfassungsgericht müsse es nicht hinnehmen, "dass seine Arbeitskapazität durch derart sinn- und substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dass es dadurch den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann", heißt es weiter.
Az. 2 BvR 1354/10