Fällt die GEZ-Gebühr für PC?

Am Mittwoch wollte das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung über die GEZ-Gebühr für internetfähige Computer fällen. Sie wurde um eine Woche verschoben.

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LEIPZIG (dpa). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Entscheidung über die GEZ-Gebühr für internetfähige Computer vertagt. Nach dreieinhalbstündiger Verhandlung erklärte der 6. Senat am Mittwoch, das Urteil solle am 27. Oktober verkündet werden.

Verhandelt wurden die Klagen von zwei Rechtsanwälten und einem Mathematik-Studenten gegen die Gebühr von monatlich 5,76 Euro. Sie argumentierten, dass sie ihren PC gar nicht zum Rundfunk-Empfang nutzen - auch wenn die Geräte technisch dafür ausgerüstet seien.

In der mündlichen Verhandlung wurden mehrere Punkte diskutiert. Der Vorsitzende Richter Werner Neumann warf die Frage auf, ob die Gebühr verfassungsgemäß sei. Er machte das vor allem am Gleichheitsgrundsatz und der Chance fest, sich - legal - der Gebühr zu entziehen.

Das gehe nur durch Verzicht: Wer nicht fernsieht oder Radio hört, muss nicht zahlen. Wer Fernseher oder Radio abschaffe, gebe aber wesentlich weniger auf als derjenige, der seinen Computer verkaufe. Der verliere nämlich gleich auch noch den Internet-Zugang oder die Möglichkeit, Texte zu schreiben.

Verfassungsrechtlich kritisch sei zudem die Frage, ob es nicht ein strukturelles - und damit ungerechtes - Defizit beim Eintreiben der GEZ-Gebühr gebe. Ende 2009 waren lediglich 247 766 internetfähige PC angemeldet.

Allerdings wird die Gebühr nur dann fällig, wenn es keine sonstigen Rundfunk-Empfangsgeräte gibt. Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird jedoch nur bis 2013 Bedeutung haben. Dann beginnt eine neue Gebührenperiode, in der nach bisherigen Plänen die gerätebezogene Gebühr durch eine Haushaltsabgabe ersetzt werden soll.

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