Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil: Arzt muss Patienten nicht ständig beobachten

Sind Ärzte verpflichtet, ihre Patienten während einer Behandlung ständig im Auge zu behalten? Und haften sie, falls sie das nicht tun und der Patient sich verletzt? Nein, hat jüngst ein Oberlandesgericht entschieden.

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Ein Arzt muss einen erwachsenen Patienten während einer Untersuchung nicht ständig im Auge behalten, um ihn von gefährlichem Leichtsinn abzuhalten. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem nun bekannt gewordenen Beschluss.

Dies gilt vor allem dann, wenn der Patient ausreichend über das richtige Verhalten für den Heilungsprozess aufgeklärt wurde, wie die Richter betonten. Das Gericht bestätigte mit seinem Spruch die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Landgerichts Trier.

Die Vorinstanz hatte Schadensersatzansprüche einer Patientin gegen ein Krankenhaus und einen Arzt abgelehnt. Die Klägerin war in einem Aufklärungsbogen darauf hingewiesen worden, dass sie nach einer Knieoperation das Bein eine bestimmte Zeit lang nicht belasten dürfe.

Dennoch versuchte sie nur wenige Tage nach dem Eingriff nach einer ärztlichen Untersuchung aufzustehen, um einen Rollstuhl zu erreichen. Dabei stürzte sie und die Operationswunde riss wieder auf.

Anders als die Klägerin waren Landgericht und OLG nicht der Auffassung, dass den Arzt ein Verschulden treffe, weil er sich kurz von der Klägerin abgewandt hatte.

Az.: 5 U 761/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil aufgehoben

Fünf Jahre nach Corona-Impfaktion droht Arzt nun Strafe

Approbationsurkunde aus dem Internet

Falscher Schönheitsarzt muss ins Gefängnis

Das könnte Sie auch interessieren
Logo Digiteneers - Vertidisan

© Digitineers

Digitineers

Bei Schwindel – Vertidisan®: Die Therapie-App

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Cardisio

© Doctolib

Doctolib

Mehr Service: KI-Assistenz rund um die Privatbehandlung

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vom Schmerzgel bis zum Wiegenlied

Zehn Strategien gegen Impfstress

Kasuistik

Lebensgefahr! Tattoo mit schockierenden Folgen

Lesetipps
Bluttest

© NiDerLander / stock.adobe.com

Demenz erkennen

Neuer Ansatz für eine Alzheimer-Diagnostik mittels Bluttests

Eine schwangere Frau hält sich die rechte Bauchseite und telefoniert.

© T Mdlungu/peopleimages.com / Stock.adobe.com

Kasuistik

Schwangere mit akutem Abdomen: Der Blinddarm war es diesmal nicht