Keine Gebühr für erstattetes Restguthaben

BERLIN (maw). Ein Mobilfunkanbieter darf keine Gebühr dafür verlangen, dass er einem Kunden nach einer vollzogenen Kündigung das vorhandene Restguthaben ausbezahlt.

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Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin. Dieser hatte beim Landgericht Kiel Klage gegen einen Mobilfunkunternehmen eingereicht. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Az.: 18 O 243/10

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