Gericht muss bei Unfall ohne Zeugen alle Seiten hören

SAARBRÜCKEN (dpa). Bei einem Verkehrsunfall ohne Zeugen darf sich ein Gericht nicht nur auf die Aussage eines Unfallbeteiligten verlassen. Das geht aus einem Urteil des saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.

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Nach dem Richterspruch widerspricht ein solches Verhalten einem fairen Verfahren. Konkret verlangten die Richter, dass das Gericht beide Beteiligten zur Verhandlung lädt, anhört und sich erst dann sein Urteil bildet.

Das Gericht hob so ein Urteil des Landgerichts (LG) Saarbrücken auf. Die LG-Richter hatten einen Fahrradfahrer dazu verurteilt, allein den Schaden aus dem Unfall mit einem Auto zu tragen.

Er sei so auf dem Gehweg geradelt, dass der aus einer Einfahrt kommende Autofahrer einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte. Das LG stützte sich dabei allerdings allein auf Angaben des Autofahrers, da unbeteiligte Zeugen fehlten.

Dies beanstandete das OLG und bemühte dafür sogar die Europäische Menschenrechtskonvention, wonach ein faires Gerichtsverfahren gewährleistet sein müsse. Das OLG hörte daraufhin beide Beteiligte und kam im konkreten Fall dazu, dass der Autofahrer 30 Prozent des Schadens tragen muss.

Az.: 4 U 355/10

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