Zuzahlungen: Keine Ausnahme für Beamte

Veröffentlicht:

KOBLENZ (mwo). Auch Beamte müssen Zuzahlungen zu Arzneimitteln leisten. Ihr Anspruch auf Beihilfe wird durch die gültigen Arzneimittel-Festbeträge wirksam begrenzt, urteilte kürzlich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Das System der Arzneimittel-Festbeträge wurde auch in der Beihilfe eingeführt. Dabei werden die Festbeträge der Krankenkassen weitgehend gleich übernommen. Der klagende Bundesbeamte hielt dies mit dem Gedanken der Fürsorgepflicht des "Dienstgebers" für nicht vereinbar, dem die Beihilfe historisch entspringt. Er hatte Arzneimittel für 135 Euro gekauft, die Beihilfe erkannte davon nach den Festbeträgen nur 90 Euro an.

Ohne Erfolg klagte der Beamte, er habe Anspruch auf Erstattung der vollen Kosten. Doch so weit reicht die Fürsorge nicht, die Festbeträge sind auch für Beamte wirksam und rechtmäßig, urteilte das OVG. Einen Spielraum, mehr zu zahlen, lasse die gesetzliche Lage nur in besonderen Härtefällen. Ein solcher liege hier aber nicht vor.

Az.: 10 A 11331/10.OVG

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mitarbeiterführung und Teamentwicklung

MFA-Tag: Motivationsbooster fürs Praxisteam

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung