Schwarztanker müssen Detektiv zahlen
KARLSRUHE (mwo). Wer ohne zu Bezahlen eine Tankstelle verlässt, muss später gegebenenfalls nicht nur die Tankrechnung nachzahlen.
Veröffentlicht:Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, kann der Tankstellenbetreiber auch Erstattung der Kosten für einen Detektiv verlangen, der mit der Ermittlung des säumigen Kunden beauftragt wurde. Begründung: Ohne Detektiv könne der Tankwart den Käufer nicht zur Zahlung auffordern.
Az.: VIII ZR 171/10