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Zensus-Daten werden nicht weitergegeben

BERLIN (dpa/eb). Zum offiziellen Start der Volkszählung an diesem Montag ist das Statistische Bundesamt datenschutzrechtlichen Bedenken entgegengetreten.

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Kein Befragter müsse Nachteile durch den Zensus befürchten, wenn er etwa nicht korrekt an seinem Wohnort gemeldet sei, sagte Präsident Roderich Egeler am Montag in Berlin. Die Daten würden nicht weitergegeben - auch nicht an Finanzämter, Sozialämter, Einwohnermeldeämter oder Sicherheitsbehörden.

Allerdings machte das Statistische Bundesamt noch einmal deutlich, dass jeder, der um Auskunft gebeten werde, laut Gesetz dazu verpflichtet sei. Verweigerern drohten im schlimmsten Fall Bußgelder.

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