Studienwechsler erhalten BAföG nur für Regelstudienzeit

Eine vergünstigte BAföG-Förderung können Studenten nicht bei jedem Fachwechsel neu erwarten, hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt.

Veröffentlicht:

LEIPZIG (mwo). Studenten können nach einem begründeten Studienfachwechsel weiter mit einer BAföG-Förderung rechnen.

Die Förderung mit Zuschuss und zinsfreiem Darlehen ist aber unter Einrechnung des früheren Studienfachs auf die Regelstudienzeit begrenzt, hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Anschließend gibt es BAföG nur noch als verzinstes Darlehen.

BAföG wird je nach Einkommen der Eltern gezahlt. Zunächst gibt es die Studienförderung jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen. Nach Ablauf der üblichen Studiendauer des jeweiligen Fachs zahlen die Studentenwerke nur noch ein verzinstes Darlehen.

BAföG nach der Regelstudienzeit muss zurückgezahlt werden

Die übliche sogenannte Regelstudienzeit liegt je nach Fach zwischen sechs und zehn Semestern. Die danach noch gewährte BAföG-Förderung ist von den Empfängern komplett zurückzuzahlen und auch zu verzinsen.

Im entschiedenen Fall hatte sich der Student zunächst für Elektrotechnik eingeschrieben. Nach zwei Semestern wechselte er zur Mathematik und nach weiteren zwei Semestern schließlich zur Architektur.

Das Studentenwerk zahlte das BAföG weiter, weil der Student für den Wechsel jeweils wichtige Gründe angeben konnte.

Mehrere Studiengänge begonnen – Regelstudienzeit erreicht

Allerdings gewährte es die Studienförderung nach den ersten beiden Semestern Architektur nur noch als verzinsliches Darlehen. Denn nach jeweils zwei Semestern Elektrotechnik, Mathematik und Architektur habe er den Zuschuss und das zinslose Darlehen nun für insgesamt sechs Semester erhalten, und dies entspreche der Regelstudienzeit für Architektur.

Das Bundesverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation. Die Fördermittel für die Studienförderung seien begrenzt und müssten sparsam verwendet werden. Um die Studenten als Empfänger zu einem zügigen Abschluss zu bewegen, habe der Gesetzgeber die besonders günstige Studienförderung mit Zuschuss und zinslosem Darlehen daher bewusst begrenzt.

Diesem Ziel entspreche es, die Förderung für frühere Studienfächer auf die Dauer der vergünstigten Förderung anzurechnen.

Az.: 5 C 13.10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vertragsärztliche Berufspolitik

KV Bremen: Kein Kassenrezept nach Privatarzt-Konsultation

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wechselwirkungen

Diese Medikamente sind bei Herzinsuffizienz riskant

Interview mit Physiotherapeutin

Bewegung bei Nackenschmerzen: Welcher Sport ist der richtige?

Atemwegserreger

RKI: RSV-Welle deutet sich an

Lesetipps
Diabetespatientin spritzt sich Insulin mit Insulinpen

© Goffkein / stock.adobe.com

Wenig bekannte Insulinkomplikation

Vorsicht bei Insulininjektionen: Nicht immer dieselbe Stelle nehmen

Eine ältere Frau klagt über Gelenk- und Muskelschmerzen in ihren Händen.

© Yakobchuk Olena / stock.adobe.com

Kasuistik zu Autoimmunerkrankung

Wüssten Sie, was hinter diesen Symptomen steckt?