Gericht kippt Tarif-Altersgrenze für Lufthansa-Piloten

Generell hält der Europäische Gerichtshof Altersgrenzen für rechtens - wie etwa bei Ärzten. Allerdings dürfen Beschränkungen nicht weiter gehen, als dies aus Sicherheits- oder anderen Gründen notwendig ist.

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LUXEMBURG (mwo/dpa). Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 13. September. Konkret verwarf er daher die tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten der Lufthansa.

Geklagt hatten drei von ihnen. Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall an das oberste europäische Gericht verwiesen.

Grundsätzlich schließe das EU-Recht nicht jede Ungleichbehandlung wegen des Alters aus, betonte der EuGH. Dies sei zulässig, wenn der Beruf "altersabhängige körperliche Fähigkeiten" voraussetze. Davon sei bei den Piloten auszugehen, sodass Einschränkungen zulässig seien.

Allerdings gehe die tarifliche 60-Jahre-Grenze offenbar über das für die Sicherheit Notwendige hinaus. Denn nach deutschem und Internationalem Luftfahrtrecht dürften Piloten bis zum 65. Geburtstag ins Cockpit, wenn mindestens ein Kollege unter 60 Jahren dabei ist.

Die drei Piloten argumentierten vor Gericht, dass regelmäßige ärztliche Untersuchungen die Gefahr minimierten, während eines Fluges akut zu erkranken. Daher seien ältere Piloten nicht grundsätzlich als Sicherheitsrisiko anzusehen.

Außerdem dürften Piloten bei der Lufthansa-Tochter CityLine sehr wohl bis 65 fliegen - etwa bei kürzeren Inlandsflügen.

Anfang 2010 hatte der EuGH auch Altersgrenzen für Ärzte für zulässig gehalten. Soweit die bis Oktober 2008 gültige Altersgrenze von 68 Jahren mit dem Patientenschutz begründet wurde, müsse sie allerdings auch für Privatpatienten gelten.

Motiv waren allerdings auch die Zugangsbegrenzungen und die Berufschancen für junge Kollegen. Auch diesen Grund hatte der EuGH anerkannt.

Az.: C 447/09

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