Vorbereitung auf "Idiotentest" ist keine Heilbehandlung

MÜNSTER (mwo). Die Vorbereitung auf den sogenannten Idiotentest durch eine Verkehrspsychologin ist keine steuerbegünstigte "Heilbehandlung". Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem kürzlich bekannt gegebenen Urteil entschieden.

Veröffentlicht:

Es wies damit die Klage einer Psychologin ab, die in Nordrhein-Westfalen eine "Praxis für Verkehrstherapie" betreibt. Dort bereitet sie auf die im Volksmund "Idiotentest" genannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vor, mit der Verkehrssünder den ihnen entzogenen Führerschein zurückbekommen können.

Auf ihre Einkünfte forderte das Finanzamt Umsatzsteuer. Die Psychologin wollte diese nicht zahlen. Ihre "individualpsychologische Verkehrstherapie" sei als steuerbegünstigte medizinische Heilbehandlung anzusehen.

Doch das ist nicht der Fall, urteilten die Richter. Dabei erkannte das Gericht durchaus an, dass die Psychologin "nach einem psychotherapeutischen Konzept arbeitet und vollwertige psychotherapeutische Arbeit leistet".

Hauptziel nicht die Behandlung von Krankheiten

Auch sei es sicherlich wünschenswert, dass Trunkenheitsfahrer und andere Verkehrssünder ihre Verhaltensweisen ernsthaft angehen und nicht nur bei einem "MPU-Vorbereiter" die richtigen Antworten auf die zu erwartenden Fragen pauken.

Dennoch sei das Hauptziel der Therapie "nicht die Behandlung von Krankheiten". Zumindest vorrangig wollten die Kunden in der Regel wohl schlicht ihre Fahrerlaubnis zurück.

Entsprechend ausgerichtet sei auch die Werbung der Psychologin. Eine Krankheit sei in der Regel gar nicht diagnostiziert.

Az.: 15 K 812/10 U

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert