Glücksspielbetreiber aus London darf nicht werben

HANNOVER (dpa). Ausländische Glücksspielanbieter dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Hannover in Deutschland derzeit nicht im Internet werben.

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Auf Klage von Toto-Lotto Niedersachsen hin sei einem in London ansässigen Anbieter von Internetglücksspielen Werbung untersagt worden, die sich an potenzielle Spieler in Deutschland richtete, teilte das Gericht mit.

Dies sei nach EU-Recht möglich, obwohl der Europäische Gerichtshof das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland kürzlich für rechtswidrig erklärt hatte. Der nationale Gesetzgeber könne den Vertriebskanal Internet bei Glücksspielen gesondert regeln, befand das Gericht.

Bestehende Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende des Jahres aus

Der bestehende Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer läuft Ende des Jahres aus. Dann ist ohnehin eine Neuregelung erforderlich.

Der Anbieter aus London habe zwar in seinen Geschäftsbedingungen aufgeführt, dass Menschen aus Deutschland von der Teilnahme ausgeschlossen seien, sagte ein Gerichtssprecher.

Da er zugleich aber erklärt habe, dass dies die Gewinnchancen nicht verringere, habe er deutlich gemacht, dass der Hinweis nicht ernst gemeint war und die Werbung sich gezielt auf Deutschland richtet.

Az.: 25 O 98/10

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