Mordprozess: Tuttlinger Krankenschwester freigesprochen

Hat eine Krankenschwester aus Baden-Württemberg zwei Patienten 2004 mit Heparin zu Tode gespritzt? Diese Frage konnten die Richter in dem monatelangen Mordprozess nicht eindeutig klären. Die Folge: Freispruch. Im Zweifel für den Angeklagten.

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Freispruch am Landgericht Rottweil für die Krankenschwester aus dem Kreiskrankenhaus Tuttlingen.

Freispruch am Landgericht Rottweil für die Krankenschwester aus dem Kreiskrankenhaus Tuttlingen.

© dpa

ROTTWEIL (dpa). Eine Krankenschwester aus Tuttlingen in Baden-Württemberg ist im Mordprozess um den Tod von zwei Patienten freigesprochen worden.

Nach einem monatelangen Indizienprozess hatten die Richter am Landgericht Rottweil am Freitag Zweifel an der Schuld der 48-Jährigen.

Die Staatsanwaltschaft war bis zuletzt überzeugt, dass die Frau mehreren Patienten eine starke Überdosis des Blutverdünnungsmittels Heparin gespritzt hatte und zwei Männer deshalb nach einer Operation verblutet seien. Die Frau hatte beteuert, keine Schuld am Tod der beiden Patienten zu tragen.

Zwei Senioren an starken Blutungen gestorben

Im Kreiskrankenhaus Tuttlingen waren 2004 innerhalb weniger Wochen zwei 78 und 90 Jahre alte Patienten nach Operationen an starken Blutungen gestorben, ein dritter Patient überlebte nur knapp.

Laboruntersuchungen zeigten, dass jemand den Patienten eine so hohe Menge des Blutverdünnungsmittels verabreicht hatte, dass die Blutgerinnung komplett ausgeschaltet war. Bei einer großen Operation ist das fast automatisch ein Todesurteil.

Prozess dauerte sieben Monate

Für den Staatsanwalt kam für die Taten nur die 48-Jährige infrage, weil sie als einzige aus dem Anästhesie-Team an allen Operationen beteiligt war. Der Verteidiger betonte hingegen, dass jeder OP-Mitarbeiter das Heparin verabreicht haben könnte.

Zahlreiche Gutachter hatten in dem sieben Monate langen Prozess die Indizien bewertet und waren zu teilweise völlig gegensätzlichen Einschätzungen gekommen.

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