Eingriff in Hundekampf mindert Ansprüche

KÖLN (iss). Wer in die Beißerei zweier Hunde eingreift, hat bei einer Verletzung durch einen fremden Hund wegen Mitverschuldens nur anteilig Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

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Das hat das Oberlandesgericht Hamm rechtskräftig geurteilt. Beim Versuch, ihren Hund vor einem anderen zu schützen, war eine Frau gebissen worden.

Nach Ansicht der Richter wusste sie um das Verletzungsrisiko.

Az.: I-6 U 72/11

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