Zu schnell gefahren: Kein Fahrverbot für Existenzgründer

Veröffentlicht:

WUPPERTAL (eb). Bei einem Existenzgründer kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wenn er den Führerschein zur Ausübung seiner Tätigkeit zwingend braucht. Das hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden.

Im konkreten Fall wollte sich ein Empfänger des Arbeitslosengeldes I selbstständig machen und hatte bereits sämtliche Anträge auf Gründungszuschüsse ordnungsgemäß beantragt. Das Arbeitsamt verlangte jedoch, dass er einen gültigen Führerschein der Klasse 3 besitzt.

Der dreifache Familienvater wurde aber auf einer Autobahn mit 41 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt, aufgrund dessen sowohl eine Geldbuße als auch ein Monat Fahrverbot verhängt wurde.

Der Familienvater ging gegen den Bußgeldbescheid vor. Mit Erfolg. Das Gericht entschied, von der Verhängung des Fahrverbots könne abgesehen werden, wenn sie für den Raser eine außergewöhnliche und unverhältnismäßige Härte bedeuten würde.

Dies sei beispielsweise bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes der Fall. Da der Familienvater sein Auto benötige, um seiner Tätigkeit (z. B. Kundenakquise) nachgehen und damit seine Familie ernähren zu können, würde das Fahrverbot seine Existenz gefährden. Als Ausgleich dafür sei aber die Geldbuße anzuheben.

Az.: 26 OWi 623 Js 1901/10 - 267/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann

Lesetipps
Beratung Ärztin und Patientin

© Krakenimages.com / stock.adobe.com

Praktische Tipps

Beratungsfall Patientenverfügung – worauf es ankommt