Mord ist kein Arbeitsunfall

STUTTGART (dpa/eb). Das Landessozialgericht Stuttgart hat einer Klägerin die Witwenrente aus der Unfallversicherung ihres Gatten verweigert.

Veröffentlicht:

Der gemeinsame Sohn der Eheleute hatte den 59-Jährigen auf der Rückfahrt vom Steuerberater mit Benzin übergossen und angezündet. Dies sei kein Arbeitsunfall gewesen also sei der Unfallversicherer nicht zuständig, entschieden nun die Stuttgarter Richter und verweigerten die Hinterbliebenenrente.

Die Witwe des Getöteten hatte vom Unfallversicherungsträger eine Witwenrente verlangt und argumentiert, dass sich das Geschehen auf der Rückfahrt vom Steuerberater zugetragen hatte - also im Rahmen einer Tätigkeit, die unter Unfallversicherungsschutz stehe.

Dass der Sohn gerade die Fahrt zum Steuerberater dazu genutzt habe, seinen Vater umzubringen, ist laut Gericht aber reiner Zufall gewesen.

Sohn wegen Mordes verurteilt

Der Ermordete und seine Frau hatten laut Gericht zwei Pizzerien betrieben, die beide auf den Namen der Frau geführt wurden.

Der Mann aus St. Leon-Rot in Baden-Württemberg war offiziell nur als Koch angestellt, es spreche aber viel dafür, dass er der eigentliche Inhaber des Betriebs gewesen war. Zu dem Geschehen kam es 2009 bei einer Fahrt zum Steuerberater.

Ursprünglich hatte der Sohn laut Mitteilung wohl geplant, auch sich selbst umzubringen. Dazu kam es jedoch nicht mehr. Er stellte sich der Polizei und wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Az.: L 2 U 5633/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma-Regulierung: Impulse für Deutschland

IQWiG-Methoden-Papier und EU-Guidances: Ein Vergleich

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda

Schärfere Strafen verabschiedet

Was Frankreichs neues Anti-Gewalt-Gesetz Ärzten wirklich bringt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gefährdete Senioren erkennen

Sturz auf Bodenhöhe: Wann droht eine Hirnblutung bei älteren Menschen?

Vorschau aufs Wochenende

Herzkongress ESC 2025: Diese neuen Studien stehen im Blickpunkt

Lesetipps
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte

© Daniel Karmann/dpa

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen

Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung sind zwar hoch akzeptiert, aber komplett verzichten kann man auf die HbA1c-Messung (noch) nicht.

© stivog / stock.adobe.com

Evolution der Therapiesteuerung

Diabetesmanagement: Das Ende des HbA1c-Werts?

Rezeptunterschrift? Immer eigenhändig. Immer!

© detailblick-foto / stock.adobe.com

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress