Ärzte Zeitung, 31.01.2012
Sie müssen von vornherein den Endpreis nennen - also inklusive Steuern, Gebühren, Flughafengebühren und Kerosinzuschlägen.
Das Berliner Kammergericht hat jetzt Preisangaben von Air Berlin und Ryanair als unvollständig bewertet. Beide haben Revision gegen die Urteile eingelegt.