Nur bei Vereinbarung gibt es Ausfallhonorar

DIEPHOLZ (bü). Wenn ein Patient nicht zum vereinbarten Termin bei einem Arzt erscheint (hier ging es um einen Dermatologen), so muss der Kranke nicht ohne Weiteres ein Ausfallhonorar zahlen.

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Auch wenn er sich nicht abmelde, so das Amtsgericht Diepholz, werde nur dann ein Ausfallhonorar fällig, wenn ein solches zuvor mit dem Arzt vertraglich vereinbart worden ist.

Az.: 2 C 92/11

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