Sonntags- und Nachtzuschläge sind einzeln abzurechnen

MÜNCHEN (mwo). Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nur dann steuerfrei, wenn sie konkret abgerechnet werden.

Veröffentlicht:

Eine Einzelabrechnung ist "grundsätzlich unverzichtbar", heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Bis zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos kann der Arbeitgeber allerdings Abschläge zahlen, wenn diese dann verrechnet werden.

Im Streitfall hatte der Arbeitgeber monatlich gleichbleibende Zuschläge gezahlt, ohne zu belegen, in welchem Umfang die Arbeitnehmer überhaupt zuschlagspflichtig gearbeitet haben. Nach einer Betriebsprüfung erkannte das Finanzamt daher die Steuerfreiheit der vermeintlichen Zuschläge nicht an.

Ausnahme: Wenn Arbeitnehmer nur nachts arbeitet

Zu Recht, wie nun der BFH entschied. Zwar habe der Arbeitgeber die Zuschläge unstreitig zusätzlich zum Grundlohn gezahlt. Solche Zuschläge könnten aber nur dann als steuerfrei anerkannt werden, "wenn sie durch Einzelabrechnung der tatsächlich geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zugeordnet werden".

Nach dem Münchener Leitsatzurteil kann nur in einem einzigen Ausnahmefall auf die Einzelabrechnung verzichtet werden: wenn ein Arbeitnehmer fast ausschließlich nachts arbeitet und der Zuschlag von vornherein passend zu seiner nächtlichen Arbeitszeit berechnet ist.

Az.: VI R 18/11

Mehr zum Thema

Probleme mit Keimen

Kritik an Bremer Klinikum wegen Reinigungsmängeln

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen