Kommentar
Wichtiges Urteil für die Medizin
Ein evidenter Verstoß gegen das Alimentationsprinzip - so lautet das Verdikt des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von W 2-Professoren in Hessen. Das in der vergangenen Woche ergangene Urteil wird in der ganzen Republik und wohl für alle drei Besoldungsstufen Folgen haben.
Das hat auch und gerade für die Medizin herausragende Bedeutung. Denn hier hat sich längst ein Zwei-Klassen-System entwickelt: Die Gehälter der Ärzte in der Patientenversorgung haben sich in den vergangenen fünf Jahren aus guten Gründen rasant nach oben entwickelt. Alle anderen Mediziner, und darunter eben auch Angehörige wichtiger Forschungsdisziplinen, sind abgehängt worden.
Ein solches Ungleichgewicht gefährdet auf die Dauer Struktur und Qualität der Medizin. Anatomen behandeln keine Patienten, aber sie sind zur Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses unverzichtbar. Gerade eine alternde Gesellschaft benötigt überdies fähige Sozialmediziner, an denen es in Deutschland allerdings seit Jahrzehnten mangelt.
Der Fortschritt der Medizin basiert auf "Hilfs"-Wissenschaften wie der Pharmakologie oder der Molekularbiologie. Dafür brauchen wir gute Köpfe und attraktive, international wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen.
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