Unfallversicherer muss für tödlichen Schokogenuss zahlen

MÜNCHEN (mwo). Allergische Reaktionen auf Lebensmittel können ein Unfall sein. Mit einem aktuellen Urteil verpflichtete das Oberlandesgericht (OLG) München einen privaten Unfallversicherer, 27.000 Euro auszuzahlen.

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In dem tragischen Streitfall ging es um den Tod eines 15-jährigen geistig behinderten Kindes mit bekannter Nahrungsmittelallergie. An Heiligabend 2009 nahm sich das Kind vom Weihnachtstisch unbemerkt Täfelchen einer nusshaltigen Schokolade und starb.

Gutachter konnten später die Schokolade nicht mit Sicherheit als Ursache ausmachen, bestätigten aber, dass die Ursache des Todes in einer allergischen Reaktion liegt - vermutlich auf Haselnuss.

Die Mutter des Kindes hatte eine private Unfallversicherung abgeschlossen, bei der auch der Tod ihres Kindes mit der Summe von 27.000 Euro versichert war.

Versicherung wollte nicht zahlen

Die Versicherung weigerte sich jedoch, zu zahlen. Sie argumentierte, der Tod sei nicht durch einen Unfall verursacht worden; er gehe vielmehr auf eine Krankheit zurück und sei daher nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von der Leistung ausgeschlossen.

Das Landgericht Memmingen war dem noch gefolgt; der 14. Augsburger Zivilsenat des OLG München hob dieses Urteil nun aber auf und gab der Mutter Recht, ließ jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu.

Az.: 14 U 2523/11

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