Kein Lärmtagebuch vor Mietkürzung erforderlich

KARLSRUHE (mwo). Mieter, die wegen ständigen Lärms in der Nachbarschaft ihre Miete kürzen wollen, müssen dafür kein "Lärmtagebuch" führen. Eine grobe Beschreibung des Zustands reicht zur Begründung aus, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem aktuellen Urteil.

Veröffentlicht:

Danach ist eine Mietminderung allerdings nicht schon automatisch gerechtfertigt, wenn eine Nachbarwohnung regelmäßig an Touristen vermietet wird.

Genau das war der Streit in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Mitte. Die festen Mieter beklagten sich über ständigen Lärm und Schmutz der Touristen und kürzten die Miete um 20 Prozent. Die Vermieterin reagierte mit einer Räumungsklage und hatte damit vor dem Landgericht Berlin Erfolg.

Vermieter kann kein "Protokoll" verlangen

Doch dabei hat das Landgericht die Anforderungen an die Begründung einer Mietkürzung überzogen, urteilte nun der BGH. Mieter müssten zwar gelegentliche Feiern oder auch mal lauten Streit in der Nachbarwohnung als "sozial adäquat" hinnehmen, nicht aber ständigen Lärm und Dreck.

Für eine Mietminderung reiche dann eine Beschreibung von Art, Dauer, Häufigkeit und Tageszeiten des Lärms aus. Die Vorlage eines "Protokolls" könne der Vermieter nicht verlangen.

Bei Vermietung einer Wohnung an Touristen könne man zwar nicht automatisch von ständigen Belästigungen ausgehen, im konkreten Fall hätten die Mietnachbarn diese aber ausreichend konkret beschrieben.

Az.: VIII ZR 155/11

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Geplante Abwicklung des ÄZQ zum Jahresende

DEGAM wirbt für Fortsetzung des NVL-Programms

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Orientierungswert

Ambulant vor stationär? Nicht bei der Preisentwicklung!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer