Hochschulverband: Keine Professur unter W3 besolden

Die Gehälter von W2-Professoren müssen bis 2013 neu geordnet werden. Der Hochschulverband hat Vorschläge dazu gemacht.

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BERLIN (ava). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur W2-Besoldung von Professoren in Hessen ist nun der Gesetzgeber gefragt. Vorschläge zur Neuordnung der Besoldung hat jetzt der Deutsche Hochschulverband (DHV) vorgelegt. Der Verband hatte die Klage initiiert und begleitet.

Nach Ansicht des DHV-Präsidenten Professor Bernhard Kempen besitzt das Urteil, das die W2-Besoldung als "evident amtsunangemessen" und damit für verfassungswidrig erklärte, "eine politische Bindungswirkung und materiell-rechtliche Ausstrahlungskraft auf alle Bundesländer und den Bund".

Neben Hessen seien daher auch die anderen Bundesländer und der Bund verpflichtet, bis zum 1. Januar 2013 verfassungskonforme Besoldungs regelungen zu verabschieden.

Empfehlung: Widerspruch einlegen!

Um den politischen Handlungsdruck auf die Länder hochzuhalten, empfiehlt die Berufsvertretung allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit W2-Besoldung, sofort Widerspruch gegen die derzeitige Besoldung einzulegen.

Betroffen von den Auswirkungen des Urteils sind auch die fast 600 W2-Profesoren der Fachbereiche Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften in Deutschland.

Den Gesetzgebern schlägt der DHV vor, dem Beispiel Baden-Württembergs zu folgen und für Universitätsprofessuren nur W3-Stellen vorzusehen. Alternativ bestünde nach dem im Urteil des Bundesverfassungsgerichts enthaltenen Vorgaben die Möglichkeit, die zukünftige amtsangemessene W2-Besoldung in einer hohen Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A15 anzusiedeln.

"Alle vom Bundesverfassungsgericht herangezogenen Kriterien, wie Verantwortung, Qualifikationsweg und Abstandsgebot zur A-Besoldung verbieten es aus Sicht des DHV, mit kleineren Summen zu operieren. Ein solcher Versuch würde zwangsläufig neue Klagen nach sich ziehen", so Kempen weiter.

Keine Funktionsleistungsbezüge mehr

Ausdrücklich bekenne sich der DHV zur Sinnhaftigkeit von Leistungsbezügen. "Gerade die traditionellen Berufungs- und Bleibezulagen, die aufgrund externer Leistungsbewertung der beste Maßstab und die beste Möglichkeit sind, wissenschaftliche Qualifikation zu honorieren, haben sich bewährt", erläuterte der DHV-Präsident.

Funktionsleistungsbezüge sollten dagegen aus dem Budget für die Honorierung wissenschaftlicher Leistungen herausgenommen werden.

Damit durch eine Aufstockung der W2-Grundgehälter die für Leistungshonorierungen zur Verfügung stehenden Besoldungsbestandteile nicht weiter reduziert würden, fordert der DHV den Landesgesetzgeber auf, Möglichkeiten vorzusehen, dass Stiftungs- oder Drittmittel in dieses Budget einfließen dürfen.

Ebenso sollten zukünftig auch Overhead-Pauschalen in das Budget für Leistungsbezüge gehen dürfen.

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