Billig-Implantate: Fünf Klagen gegen den TÜV

KÖLN (dpa). Im Skandal um billige Brust-Implantate liegen mittlerweile fünf Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland vor.

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Vier Klagen seien von Anwälten betroffener Frauen in Frankreich eingereicht worden und eine in Deutschland, sagte der Vorstandsvorsitzende des TÜV Rheinland, Manfred Bayerlein, am Mittwoch in Köln.

"Wir halten diese Klagen nicht für aussichtsreich." Der TÜV hatte dem französischen Implantate-Hersteller PIP ein Zertifikat erteilt und sieht sich von dem Unternehmen betrogen.

Wann die Prozesse beginnen, sei unklar, in Frankreich rechne er für Anfang kommenden Jahres damit, sagte Bayerlein. Der TÜV Rheinland habe in seiner Bilanz keine Rückstellungen für etwaige Schadenersatzzahlungen gebildet und werde das auch nicht tun.

"Wir haben uns nichts vorzuwerfen", betonte Bayerlein. "Das System PIP war ein großangelegter Betrug an den Aufsichtsbehörden und auch an uns - auf Kosten zahlreicher betroffener Frauen."

TÜV für Verschärfung der Richtlinien

Der TÜV hatte deshalb Anfang vergangenen Jahres selbst Anzeige gegen PIP gestellt. Weltweit sollen 400.000 bis 500.000 Frauen minderwertige Silikonkissen von PIP erhalten haben.

Der TÜV Rheinland war für die Konformitätsbewertung nach der europäischen Richtlinie für Medizinprodukte zuständig.

Dabei handelt es sich nicht um eine Prüfung der Implantate selbst, sondern um eine Prüfung der Produktunterlagen und des Qualitätsmanagement-Systems des Herstellers.

Der TÜV unterstütze die Pläne der EU-Kommission zur Verschärfung der Kontrollen von Medizinprodukten. "Die Hürden der EU sind hoch, aber vielleicht nicht hoch genug", sagte Bayerlein.

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