Keine Kündigung ohne Lösungsversuch

KIEL (ava). Bevor ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer auf Druck von Arbeitskollegen kündigen darf, muss er in der Regel konkrete Maßnahmen ergriffen haben, um die Konfliktsituation zu beseitigen.

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Ein Arbeitsverhältnis kann dem Rechtsschutzversicherer Arag zufolge aber gerichtlich gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst werden, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei einer Behörde anzeigt, ohne vorher mit ihm eine Klärung versucht zu haben.

Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein jetzt entschieden.

Az.: 2 Sa 331/11

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