Keine Verhütungsmittel auf Kassenkosten für Behinderte

DRESDEN (mwo). Geistig behinderte Frauen über 20 haben keinen Anspruch auf empfängnisverhütende Mittel zulasten der Kassen.

Veröffentlicht:

Das Gesetz sehe die Möglichkeit einer Kostenübernahme nur bis zum 20. Geburtstag vor, wie das Sozialgericht (SG) Dresden betont.

"In Abwägung von Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit" hatten die Prüfgremien in Sachsen nach einer Verordnung von Verhütungsspritzen trotzdem vom Regress abgesehen.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seien Ausnahmen aber allenfalls zum Schutz der Gesundheit zulässig, nicht aber aus sozialen Gründen, so das SG.

Az.: S 18 KR 853/08

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Interview

DDG-Chefin Bitzer: „Diabetes-Tsunami rollt ungebremst auf uns zu“

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!