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Die Müllabfuhr und der Meniskusschaden

DARMSTADT (dpa). Müllmänner haben nach Auffassung des hessischen Landessozialgerichts die gleiche Kniebelastung wie Profisportler.

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"Die schnellen und unregelmäßigen Lauf- und Drehbewegungen beim Verbringen der Mülltonnen sind den Bewegungsabläufen der Profiballsportler ähnlich", begründete das Gericht am Dienstag in Darmstadt seine Entscheidung.

Eine Meniskuserkrankung sei daher nicht nur bei Sportlern, sondern auch bei Müllmännern eine Berufskrankheit.

Das Gericht gab damit einem mit dem Befund erkrankten Mann aus dem Kreis Offenbach Recht. Die Berufsgenossenschaft hatte sich geweigert, seinen Meniskusschaden als Berufskrankheit anzuerkennen und ihm daher keine Entschädigung gezahlt.

Als Argument hatte sie angegeben, dass Müllmänner nicht entsprechenden Kniebelastungen ausgesetzt seien.

Az.: L 9 U 211/09

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