Direkt zum Inhaltsbereich

Krankschreibung auch am letzten Arbeitstag

KASSEL (mwo). Auch eine Krankschreibung am letzten Arbeitstag führt zu einem Anspruch auf Krankengeld, stellt das Bundessozialgericht in Kassel klar.

Veröffentlicht:

Es widerspricht damit der Auffassung der DAK, sie müsse Krankengeld nur zahlen, wenn am Folgetag der Krankschreibung noch ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht.

Wichtig ist nach dem Kasseler Urteil, dass der Arzt die Folgebescheinigung noch vor Ablauf der vorausgehenden ausstellt.

Danach stand der Klägerin Krankengeld für einen Monat zu. Ihre Folgebescheinigung war dagegen verspätet.

Az.: B 1 KR 19/11 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie kommuniziert man Zahlen und Risiken verständlich, Dr. Lühnen?

Körperliches Training

Mit einer Stunde mehr Sport die Brustkrebsmortalität senken?

Lesetipps
Die deutsche Nationalelf bei einem Training.

© picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON

Fußball-Weltmeisterschaft

WM-Kolumne: Wie das Hotel die Leistungsfähigkeit im Spiel beeinflusst

Eine Reihe von Holzfiguren steht nebeneinander.

© MidJen / stock.adobe.com / Generiert mit KI

Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung

Inklusiver Arbeitsplatz? Warum Praxen von Vielfalt im Team besonders profitieren