Kein automatisches Schulverbot für Impfverweigerer

Wenn Kinder nicht gegen Masern geimpft, dürfen sie bei Ausbrüchen trotzdem nicht automatisch von der Schule ausgeschlossen werden.

Veröffentlicht:
Traurig: wegen des Schulverbots?

Traurig: wegen des Schulverbots?

© Stacy Barnett / shutterstock

LEIPZIG (mwo). Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, dürfen bei Ausbruch der Krankheit an einer Schule nicht automatisch vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Ein Ausschluss ist zwar grundsätzlich zulässig - aber nur, wenn nach einem Kontakt mit Kranken von einer tatsächlichen Ansteckungsgefahr auszugehen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Urteil entschieden hat.

Im Frühjahr 2007 traten im Raum Hannover gehäuft Masernerkrankungen auf, unter anderem an einer Grundschule. Die Behörden ergriffen Maßnahmen auch für eine benachbarte Gesamtschule, die eine Bibliothek und weitere Einrichtungen gemeinsam mit der Grundschule nutzt.

An beiden Schulen kontrollierten die Behörden die Impfausweise der Kinder und boten gegebenenfalls eine Schutzimpfung an. Der Kläger, ein Schüler der Gesamtschule, war bislang nicht geimpft, und seine Eltern lehnten auch jetzt eine Impfung ab.

Weil auch eine Vorerkrankung nicht nachgewiesen worden war, wurde er zunächst für zwei Wochen vom Schulbesuch ausgeschlossen. Später wurde das Schulverbot dann aber auf vier Tage verkürzt.

Verbot zulässig, je gefährlicher die Krankheit ist

Doch allein die fehlende Impfung macht den Schüler noch nicht "ansteckungsverdächtig", urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht. Ein Schulverbot sei nur gerechtfertigt, wenn die Ansteckung "wahrscheinlicher ist als das Gegenteil".

Nach dem Leipziger Urteil müssen daher betroffene Schüler und ihre Eltern dazu angehört werden, ob sie möglicherweise Kontakt mit anderen Kindern hatten, die sich angesteckt haben können oder bereits erkrankt sind.

Wenn sich danach ein Ansteckungsrisiko ergibt, ist ein Ausschluss vom Schulbesuch aber zulässig, betonte das Bundesverwaltungsgericht. Die Kritik, dies laufe auf einen indirekten Impfzwang hinaus, wiesen die Leipziger Richter unvermittelt zurück.

Die zwangsweisen Fehlzeiten der Schüler wögen nicht ungewöhnlich schwer und seien mit einer tatsächlichen Erkrankung vergleichbar.

Die Schüler könnten den versäumten Stoff durchaus zu Hause aufarbeiten oder später nachholen, argumentierten die Bundesverwaltungsrichter.

Insgesamt ist nach dem Leipziger Urteil bei hoch ansteckenden Krankheiten ein Schulverbot umso eher zulässig, je gefährlicher die Krankheit ist.

Az.: 3 C 16.11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Gutachten des BMG

Heilpraktiker: Konsequent unter dem Radar der Gesundheitspolitik

Das könnte Sie auch interessieren
Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

© Getty Images

STIKO-Empfehlungen

Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© Getty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© Viatris-Gruppe Deutschland

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Dr. Friederike von Loewenich 06.06.201211:38 Uhr

Unverständliches Urteil

Bei einem Kontagiositäts- und Manifestationsindex der Masern von nahezu 100% ist im Ausbruchsfall meiner Meinung nach beim Ungeimpften die "Ansteckung wahrscheinlicher als das Gegenteil". Ich halte einen Ausschluss vom Schulbesuch für absolut gerechtfertigt.

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
Rett-Syndrom: früh diagnostizieren, Betroffene bestmöglich fördern und Familien entlasten

© Olia / Generated with AI / stock.adobe.com

Neurologische Entwicklungsstörung

Rett-Syndrom: früh diagnostizieren, Betroffene bestmöglich fördern und Familien entlasten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Acadia Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S3-Leitlinie Mammakarzinom

Brustkrebs: So viel Sport ist empfehlenswert

Lesetipps
Älterer Mann sitzt in einem dunklen Raum umgeben von einem Stapel Akten.

© stokkete / stock.adobe.com

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Eine Ärztin zeigt einer Patientin eine Kanüle.

© Angelov / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)

Vierte Säule

Diese Impfungen sind wichtig für die kardiovaskuläre Prävention