Direkt zum Inhaltsbereich

Kein automatisches Schulverbot für Impfverweigerer

Wenn Kinder nicht gegen Masern geimpft, dürfen sie bei Ausbrüchen trotzdem nicht automatisch von der Schule ausgeschlossen werden.

Veröffentlicht:
Traurig: wegen des Schulverbots?

Traurig: wegen des Schulverbots?

© Stacy Barnett / shutterstock

LEIPZIG (mwo). Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, dürfen bei Ausbruch der Krankheit an einer Schule nicht automatisch vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Ein Ausschluss ist zwar grundsätzlich zulässig - aber nur, wenn nach einem Kontakt mit Kranken von einer tatsächlichen Ansteckungsgefahr auszugehen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Urteil entschieden hat.

Im Frühjahr 2007 traten im Raum Hannover gehäuft Masernerkrankungen auf, unter anderem an einer Grundschule. Die Behörden ergriffen Maßnahmen auch für eine benachbarte Gesamtschule, die eine Bibliothek und weitere Einrichtungen gemeinsam mit der Grundschule nutzt.

An beiden Schulen kontrollierten die Behörden die Impfausweise der Kinder und boten gegebenenfalls eine Schutzimpfung an. Der Kläger, ein Schüler der Gesamtschule, war bislang nicht geimpft, und seine Eltern lehnten auch jetzt eine Impfung ab.

Weil auch eine Vorerkrankung nicht nachgewiesen worden war, wurde er zunächst für zwei Wochen vom Schulbesuch ausgeschlossen. Später wurde das Schulverbot dann aber auf vier Tage verkürzt.

Verbot zulässig, je gefährlicher die Krankheit ist

Doch allein die fehlende Impfung macht den Schüler noch nicht "ansteckungsverdächtig", urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht. Ein Schulverbot sei nur gerechtfertigt, wenn die Ansteckung "wahrscheinlicher ist als das Gegenteil".

Nach dem Leipziger Urteil müssen daher betroffene Schüler und ihre Eltern dazu angehört werden, ob sie möglicherweise Kontakt mit anderen Kindern hatten, die sich angesteckt haben können oder bereits erkrankt sind.

Wenn sich danach ein Ansteckungsrisiko ergibt, ist ein Ausschluss vom Schulbesuch aber zulässig, betonte das Bundesverwaltungsgericht. Die Kritik, dies laufe auf einen indirekten Impfzwang hinaus, wiesen die Leipziger Richter unvermittelt zurück.

Die zwangsweisen Fehlzeiten der Schüler wögen nicht ungewöhnlich schwer und seien mit einer tatsächlichen Erkrankung vergleichbar.

Die Schüler könnten den versäumten Stoff durchaus zu Hause aufarbeiten oder später nachholen, argumentierten die Bundesverwaltungsrichter.

Insgesamt ist nach dem Leipziger Urteil bei hoch ansteckenden Krankheiten ein Schulverbot umso eher zulässig, je gefährlicher die Krankheit ist.

Az.: 3 C 16.11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufsobergericht für Heilberufe Berlin

Urteil: Kein Maulkorb für Ärzte wegen Äußerungen zu COVID-Pandemie

Das könnte Sie auch interessieren
Woman with diabetes standing on top of the hill and looking at camera

© Getty Images

Impflücken bei Chronikern

Grippeimpfung bei Diabetes: Risiko für Folgen senken

Anzeige | Viatris Germany GmbH
Die vergessene Reiseimpfung

© Milo Zanecchia | Getty Images

Impfen in der Praxis

Die vergessene Reiseimpfung

Anzeige | Viatris Germany GmbH
Hohe Verantwortung, moderate Impfquote

© FatCamera | Getty Images (Symbolbild mit Fotomodellen)

Impfstatus Klinikpersonal

Hohe Verantwortung, moderate Impfquote

Anzeige | Viatris Germany GmbH
Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

© EAU

Ergänzung EAU-Leitlinie 2026

Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Kommentare
Dr. Friederike von Loewenich 06.06.201211:38 Uhr

Unverständliches Urteil

Bei einem Kontagiositäts- und Manifestationsindex der Masern von nahezu 100% ist im Ausbruchsfall meiner Meinung nach beim Ungeimpften die "Ansteckung wahrscheinlicher als das Gegenteil". Ich halte einen Ausschluss vom Schulbesuch für absolut gerechtfertigt.

Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Typische Körperumrisse bei Achondroplasie

© BioMarin

Achondroplasie

Gezielte Therapie: erste Lebensjahre sind entscheidend

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: BioMarin Deutschland GmbH, Frankfurt am Main
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transition Betroffener in die Erwachsenenmedizin

© Pinit / stock.adobe.com / generiert mit KI

Pädiatrische cholestatische Lebererkrankungen

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transition Betroffener in die Erwachsenenmedizin

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Mirum Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Haustiere

Kasuistik: Was passieren kann, wenn der Hund die Wunde ableckt

Patienten häufig überwässert

Praxistipps zur Hyponatriämie: „Trinken nur bei Durst!“

Lesetipps
Ein Kleinkind kratzt an einem juckenden Ausschlag in der Nabelregion.

© shangarey / stock.adobe.com

Hausärztin gibt Tipps

Darauf ist in der Kommunikation mit Skabies-Patienten zu achten

Nicht alles können Ärzte in der Rheumatologie delegieren – die strukturierte Vorbereitung einer Anamnese allerdings schon.

© auremar / stock.adobe.com

Aufgabenteilung

Wie Delegation in der Rheumatologie funktionieren kann

Eine Frau hat einen kleinen Ventilator in der Hand.

© Marcus Brandt/dpa

Auf einen Blick

Unsere Beiträge zum Thema Hitze in der Übersicht