Kommentar zu Korruption
Es geht um den Schutz der Ehrlichen
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Ärzte keine Kassenbeauftragten sind, ist mittlerweile aus den Schlagzeilen, aber sie dürfte noch eine Weile nachhallen.
Vielleicht wird der Gesetzgeber am Ende doch noch aktiv und schafft Paragrafen, damit krumme Geschäfte von Vertragsärzten künftig mit dem Strafrecht geahndet werden können.
Hat die Ärzteschaft der Öffentlichkeit dazu die richtigen Signale gesendet? Mit Ausnahme der Kammer Westfalen-Lippe wohl nicht.
Zum Ausdruck kam vor allem die Zufriedenheit darüber, dass die Bundesrichter das besondere Verhältnis zwischen Arzt und Patient bestätigt haben, das nicht der Kassen-Regie unterliegt.
Will man ein Sonderstrafrecht abwenden, wäre aber mehr vonnöten, vor allem eine kritische Bestandsaufnahme: Ist das Berufsrecht ein scharfes Schwert oder ein Papiertiger?
Erfüllen die Einrichtungen zur Bekämpfung von Fehlverhalten ihren Zweck? Wo entwickeln sich neue Formen der Bereicherung, wo bestehen Regelungslücken?
Damit würde signalisiert, dass die ärztliche Selbstverwaltung den Schutz der korrekt arbeitenden Leistungserbringer, aber auch der Patienten und Beitragszahler als Daueraufgabe begreift und ernst nimmt.
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