Justitia nimmt Clerical Medical in die Pflicht

Der britische Lebensversicherer Clerical Medical hat seinen Kunden in Deutschland falsche Renditeversprechen gemacht und nicht ausreichend über Anlagerisiken informiert. Klagende Anleger haben gute Erfolgsaussichten.

Von Anja Krüger Veröffentlicht:
Über 1000 Schadenersatzklagen sind schon gegen Clerical Medical bei deutschen Gerichten anhängig.

Über 1000 Schadenersatzklagen sind schon gegen Clerical Medical bei deutschen Gerichten anhängig.

© George Tsartsianidis/Panthermedia

KÖLN. Für Ärzte, die mit einer Lebensversicherung des britischen Anbieters Clerical Medical Schiffbruch erlitten und aus Kostengründen noch keine Klage gegen das Unternehmen eingereicht haben, lohnt jetzt ein Umdenken.

Vor kurzem hat der Bundesgerichtshofs (BGH) ein erstes Urteil in Verfahren gegen Clerical Medical gesprochen.

"Die Richter haben den Streitwert für Verfahren sehr niedrig angesetzt", sagt Anja Appelt, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Damit sinkt das Kostenrisiko für Ärzte.

Und: Die Aussichten für eine erfolgreiche Klage sind ausgesprochen gut. "Mit dem Urteil haben geschädigte Anleger eine perfekte Ausgangslage", sagt sie.

"Es gibt kaum Prozesse im Bereich des Kapitalmarktrechts, die eine bessere Ausgangslage haben."

Viele Ärzte betroffen

Fachanwälte rechnen denn auch mit einer Klagewelle gegen Clerical Medical. Bislang sind rund 1000 Verfahren vor deutschen Gerichten anhängig. Die Zahl der geschädigten Anleger wird auf 30.000 geschätzt.

Clerical Medical hat in Deutschland ab 1999 Lebensversicherungen gegen hohe Einmalbeiträge verkauft

"Viele Ärzte sind Kunden von Clerical Medical", weiß der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Hans Witt, der den Fall für einen Mandanten bis zum BGH begleitet hat.

Viele Kunden haben für die Police einen Kredit aufgenommen. Die Zinsen wollten sie mit jährlichen Ausschüttungen zahlen, die höher sein sollten.

Bei britischen Lebensversicherungen fließt das Geld der Kunden größtenteils in Aktien. Spezielle Ausgleichsverfahren sollen für einen stetigen Wertzuwachs sorgen.

Kunden nicht ausreichend informiert

Die Erträge fielen aber nicht so hoch aus wie versprochen. Deshalb zogen viele Anleger vor Gericht.

Bei den jüngst vom BGH verhandelten Verfahren ging es um die Frage, welche Ansprüche Geschädigte haben, die in den Jahren 2001 und 2002 Lebensversicherungen des Prototyps "Wealthmaster Noble" abgeschlossen haben.

Rechtsschutz springt bei Altverträgen ein

Haben Ärzte schon seit langem eine Rechtsschutzversicherung, können sie damit rechnen, dass die bei Klagen gegen Clerical Medical wegen um die Jahrhundertwende verkaufter Lebensversicherungen einspringt. Denn bei alten Policen ist in der Regel die Kostenübernahme für Auseinandersetzungen um enttäuschende Kapitalanlagen eingeschlossen. Voraussetzung für eine Deckungsübernahme ist, dass die Police ununterbrochen Bestand hatte und die Bedingungen nicht bei einer Vertragsanpassung oder einer anderen Gelegenheit verändert wurden. Denn nach den Turbulenzen um die abgestürzte Telekom-Aktie haben die Versicherer ab 2002 nach und nach die Deckung für Verfahren um fehlgeschlagene Investments in den Bedingungen sehr stark eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen.

Der BHG kam zu dem Schluss, dass Clerical Medical die Kunden nicht ausreichend aufgeklärt und auf bestehende Risiken hingewiesen hat. Die Verkäufer der Policen hatten Anlegern Renditen von 8,5 Prozent in Aussicht gestellt, der Versicherer ging selbst aber nur von 6 Prozent aus.

Die versprochenen Renditen muss er dem Urteil zufolge zahlen. "Das Urteil ist für Clerical Medical ein Super-GAU", sagt Witt.

Die BGH-Richter haben Kunden sowohl einen Anspruch auf Schadenersatz als auch einen Anspruch auf Erfüllung der versprochenen Ausschüttungen zuerkannt. Dass geschädigte Anleger Anspruch auf beides haben, ist wegen der Verjährungsfristen wichtig.

Ausschüttung ist nicht verjährt

Schadenersatzansprüche sind nach zehn Jahren verjährt. Die Frist läuft spätestens mit Vertragsunterzeichnung. Denn die Fehler, auf denen der Anspruch auf Schadenersatz beruht - die mangelnde Aufklärung - sind vor Vertragsbeginn geschehen.

"Beim Schadenersatz hat der Geschädigte einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätte er den Vertrag nie geschlossen", erklärt Anwältin Appelt. Auch Inhaber von Policen, die älter als zehn Jahre sind, haben gute Chancen auf Erfolg.

Denn nicht verjährt ist der Erfüllungsanspruch, also die Ausschüttung der versprochenen Erträge. "Der Versicherer muss halten, was er versprochen hat", so Appelt.

Ob Clerical Medical die Erträge erwirtschaftet, die Verkäufer Kunden versprochen haben, ist das Problem des Unternehmens.

Was Betroffenen die Entscheidung für eine Klage sehr erleichtern dürfte, ist die Entscheidung des BHG zum Streitwert. Teilweise haben Anleger sechsstellige Summen in die Verträge gesteckt.

Als Basis des Streitwerts haben die Richter aber nicht den gezahlten Beitrag bestimmt, sondern die jährliche Ausschüttung. Sie wird wie die Prozesskostenverordnung es vorsieht mit 3,5 multipliziert. Der Streitwert entspricht 80 Prozent dieser Größe.

Clerical Medical will sich zu dem Urteil erst nach Vorliegen der schriftlichen Begründung äußern.

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