BGH setzt Fixierung Grenzen

Dürfen pflegebedürftige Menschen in Klinik oder Heim ohne Weiteres am Bett fixiert werden? Nein, hat jetzt der BGH entschieden. Auch die Einwilligung des Betreuers reicht nicht.

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Fixierung: Bitte nur mit Gerichtsbeschluss.

Fixierung: Bitte nur mit Gerichtsbeschluss.

© dpa

KARLSRUHE (dpa/eb). Heimbewohner, die nicht mehr selbst entscheiden können, dürfen nicht ohne gerichtliche Genehmigung mit Bettgittern oder Gurten in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

Dasselbe gilt für pflegebedürftige Menschen, die in einer Klinik regelmäßig fixiert werden.

Die Zustimmung des Betreuers reiche nicht aus, entschied der Bundesgerichtshof (BHG) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Im konkreten Fall hatte der Sohn einer 1922 geborenen Frau eingewilligt, Bettgitter am Bett seiner Mutter anzubringen und sie tagsüber mittels Beckengurt in ihrem Stuhl festzuschnallen, nachdem sie mehrfach gestürzt war und sich dabei einen Kieferbruch zugezogen hatte.

Die Mutter hatte ihrem Sohn eine notarielle Vorsorgevollmacht erteilt, die auch Maßnahmen bei der Unterbringung im Heim umfasste. Die Zustimmung des Sohnes sei dennoch nicht ausreichend, entschied der BGH.

Zum Schutz der Betroffenen müsse das Betreuungsgericht überprüfen, ob die Vollmacht auch im Sinne der Betroffenen ausgeübt werde.

Az.: XII ZB 24/12

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