Werbung

Wodka-Mix darf nicht "Energy" heißen

KÖLN (iss). Ein Getränkehersteller darf ein Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von zehn Prozent nicht als "Energy & Vodka" vertreiben, so das Oberlandesgericht Hamm (OLG).

Veröffentlicht:

Danach verstößt die Bezeichnung gegen die EU-Health-Claims-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Sie verbietet nährwertbezogene Angaben ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Prozent.

Der Name vermittle den Eindruck, das Getränk verschaffe Energie, Tatkraft und Leistungsvermögen. Es erscheint nach Meinung der Richter als funktionelles Lebensmittel mit positiven Nährwerteigenschaften.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Große Mehrheit in der Nationalversammlung

Sterbehilfegesetz in Frankreich nimmt erste Hürde

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Start-up setzt stark auf Delegation

Hier versorgt das Team: Wie eine Praxis von LillianCare arbeitet

„Enorme Veränderungen“

Wie ein Hausarzt KI in seiner Praxis einsetzt

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Der 128. Deutsche Ärztetag findet von 07. bis 10. Mai in Mainz statt.

© Christian Glawe-Griebel/helliwood.com

Themenseite

Alle Berichte vom Ärztetag im Überblick