KASSEL (mwo). Im Rahmen einer Koloskopie kann eine Einmal-Polypektomieschlinge nicht abgerechnet werden, da sie als Sprechstundenbedarf nicht verordnungsfähig ist , urteilte das Bundessozialgericht (BSG).
Mit der entsprechenden Gebührenposition sei die Verwendung einer Mehrfachschlinge abgegolten. Hygienisch sei dies unbedenklich.
Daher sei es nicht zulässig, Einmal-Instrumente gesondert abzurechnen.
Az.: B 6 KA 34/11 R
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