Bundespatentgericht

Kein Markenschutz für Uniklinikum Köln

MÜNCHEN (mwo). Das "Klinikum der Universität zu Köln" kann seinen Namen nicht als Marke eintragen lassen.

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Es handelt sich um eine "aus beschreibenden Bestandteilen sprachüblich zusammengesetzte Wortfolge", deren Sinn nicht "über die Bedeutung ihrer einzelnen Bestandteile hinausgeht", entschied das Bundespatentgericht in München.

Solche Beschreibungen könnten nach deutschem und europäischem Recht nicht geschützt werden, damit sie auch für Wettbewerber frei bleiben.

Das Klinikum wollte sich den Namen für medizinische Dienstleistungen und Literatur schützen lassen.

Az.: 30 W (pat) 79/11

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