Bundespatentgericht

Kein Markenschutz für Uniklinikum Köln

MÜNCHEN (mwo). Das "Klinikum der Universität zu Köln" kann seinen Namen nicht als Marke eintragen lassen.

Veröffentlicht:

Es handelt sich um eine "aus beschreibenden Bestandteilen sprachüblich zusammengesetzte Wortfolge", deren Sinn nicht "über die Bedeutung ihrer einzelnen Bestandteile hinausgeht", entschied das Bundespatentgericht in München.

Solche Beschreibungen könnten nach deutschem und europäischem Recht nicht geschützt werden, damit sie auch für Wettbewerber frei bleiben.

Das Klinikum wollte sich den Namen für medizinische Dienstleistungen und Literatur schützen lassen.

Az.: 30 W (pat) 79/11

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gastbeitrag zur Kardioonkologie

Herzinsuffizienz zieht Komorbiditäten an

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis