Künstliche Befruchtung

Bundeswehr muss zahlen

MANNHEIM (dpa). Die Bundeswehr muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim die Kosten für die künstliche Befruchtung einer Soldatin übernehmen.

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Bedingung dafür sei, dass die Frau auf natürlichem Weg kein Kind mit ihrem Mann zeugen könne, so der VGH. Die Bundesrepublik Deutschland hat laut Mitteilung Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.

Eine Soldatin auf Zeit und Oberfeldwebel bei der Bundeswehr hatte auf Übernahme der Kosten für die künstliche Befruchtung im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung geklagt.

Wegen eines beiderseitigen Verschlusses der Eileiter kann sie auf normalem Weg kein Kind empfangen.

Az.: 2 S 786/12

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