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Schönheits-Op

Bewährung nach Kunstfehler

BERLIN (dpa). Wegen mehrerer Fehler bei Schönheits-Op ist ein Arzt zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Veröffentlicht:

Ein Amtsgericht in Berlin sprach den 46-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Einer Patientin etwa muss der Arzt nach einer fehlerhaften Brustoperation 20.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen.

Nach dem Eingriff vom Dezember 2008 hatte das Brustimplantat an Halt verloren. Es bildete sich eine Entzündung, die Wunde öffnete sich.

Auch bei einer Korrektur wurde das Implantat falsch gesetzt, so dass die Frau sich bei einem anderen Arzt nochmals operieren lassen musste. Strafverschärfend wertete der Richter eine einschlägige Vorstrafe. Dass der Arzt Reue zeigte, berücksichtigte er mildernd.

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