Studienplatz
Klagen noch vor Oktober ratsam
HAMBURG (maw). Abgelehnte Studienplatzbewerber für die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Psychologie sollten vor dem 1. Oktober eine Studienplatzklage einreichen.
Veröffentlicht:Dazu rät die nach eigenen Angaben auf Studienplatzklagen spezialisierte Hamburger Sozietät Naumann zu Grünberg.
Ohne NC und Wartezeit könnten sich Abiturienten in ihr Wunschfach einklagen - das Bundesverfassungsgericht habe die Möglichkeit dazu eröffnet, so die Anwaltskanzlei.