Prämie

OLG Karlsruhe verbietet iPad

KARLSRUHE (eb). Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe dem Hersteller optischer Gläser, Essilor, untersagt, den Abnehmern seiner Brillengläser ein iPad als Prämie gegen den Nachweis einer Umsatzsteigerung anzubieten.

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Sie sah hierin eine Verletzung des Zuwendungsverbotes nach Paragraf 7 Abs. 1 S. 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG).

Im Rahmen eines sogenannten "Partnerprogramms" hatte Essilor Augenoptikern ein "Gratis Beratungs-iPad" mit 16 GB im Wert von 428 Euro angeboten.

Die besondere Voraussetzung bestand allerdings darin, dass die Augenoptikunternehmen im ersten Quartal 2012 mit Essilor-Produkten einen um 3000 Euro höheren Umsatz als im Vorjahr tätigen.

Az.: 4 U 110/12

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