Urteil

Pflegeheim darf aufmüpfigen Raucher rauswerfen

NÜRNBERG (maw). Wer hartnäckig gegen das Rauchverbot in einem Pflegeheim verstößt, dem darf die Unterbringung gekündigt werden.

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Auch dann, wenn der betreuungsbedürftige Bewohner selbst nur noch über eine eingeschränkte Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit verfügt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Freiburg weist die Deutsche Anwaltshotline hin.

Laut Urteil seien zwar Vorgänge wie das Ausspucken oder Werfen von Essensresten in einem Pflegeheim nicht so ungewöhnlich, dass einzelne Vorfälle ohne weitere Umstände einen Kündigungsgrund darstellten.

Anders beim Rauchen: "Nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung des Heimvertrages durch den Heimbetreiber immer vor, wenn der Heimbewohner seine vertraglichen Pflichten so gröblich verletzt, dass dem Betreiber des Heims die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann", erklärt Rechtsanwältin Daniela Grünblatt-Sommerfeld.

Az.: 3 S 48/12

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