Mobbing

Keine Berufskrankheit

Veröffentlicht:

DARMSTADT. Gesundheitliche Probleme nach Mobbing am Arbeitsplatz sind weder eine Berufskrankheit noch ein Arbeitsunfall. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

Es gebe keine Berufsgruppe, die stärker als andere unter Mobbing leiden könne. Da es sich zudem zeitlich nicht auf ein bestimmtes Ereignis eingrenzen lasse, scheide auch ein Arbeitsunfall aus.

Im konkreten Fall hatte sich eine Frau aus dem Landkreis Fulda aufgrund von Gerüchten am Arbeitsplatz gemobbt gefühlt und psychische Probleme darauf zurückgeführt. Sie beantragte bei der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung.

Die Unfallkasse Hessen lehnte aber ebenso ab wie die Sozialrichter. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Methotrexat versus Prednison

Sarkoidose der Lunge: Erstlinientherapie geht auch steroidfrei

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Maschinenraum für Gesetze: Der Gesundheitsausschuss des Bundestages nimmt seine Arbeit auf. (Archivbild)

© Dt. Bundestag / Simone M. Neumann

21. Deutscher Bundestag

Das sind die Mitglieder im neuen Gesundheitsausschuss