Direkt zum Inhaltsbereich

Kondome

Strenge Regeln für "Made in Germany"

Veröffentlicht:

KÖLN. Ein Kondomhersteller darf seine im Wesentlichen im Ausland hergestellten Produkte nicht als "Made in Germany" bewerben, so das Oberlandesgericht Hamm (OLG).

Das beklagte Unternehmen hatte die Rohlinge für seine Kondome im Ausland bezogen, sie aber hierzulande befeuchtet, versiegelt und die Qualität kontrolliert.

Die Kondome dennoch als "Made in Germany" zu kennzeichnen, sei irreführende Werbung, auch wenn sie nach dem deutschen Medizinproduktegesetz hergestellt wurden. (iss)

Oberlandesgericht Hamm, Az.: I-4 U 95/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Schmerzen im Unterleib: HWI werden künftig nach Krankheitszeichen klassifiziert.

© Science Photo Library

Neuklassifikation

Unkomplizierte und komplizierte Harnwegsinfektion? Das war einmal!

Jemand richtet eine Lupe auf die Abbildung eines menschlichen Herzes.

© valiantsin suprunovich / Getty Images

Erkrankung des Herzmuskels

Magnetokardiographie zur Kardiomyopathie-Diagnostik?