Kondome

Strenge Regeln für "Made in Germany"

Veröffentlicht:

KÖLN. Ein Kondomhersteller darf seine im Wesentlichen im Ausland hergestellten Produkte nicht als "Made in Germany" bewerben, so das Oberlandesgericht Hamm (OLG).

Das beklagte Unternehmen hatte die Rohlinge für seine Kondome im Ausland bezogen, sie aber hierzulande befeuchtet, versiegelt und die Qualität kontrolliert.

Die Kondome dennoch als "Made in Germany" zu kennzeichnen, sei irreführende Werbung, auch wenn sie nach dem deutschen Medizinproduktegesetz hergestellt wurden. (iss)

Oberlandesgericht Hamm, Az.: I-4 U 95/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Prozesse werden teurer

Tipps: So können Praxen die Risiken für einen GOÄ-Streit minimieren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallstricke in der Praxis

Häufige Fehler in der Hypertonie-Therapie: So geht’s besser!

Praxis-PC, Konnektor und andere Elektrogeräte

Elektroschrott: Wie Praxen Altgeräte sicher entsorgen

Lesetipps
Röntgenaufnahme des Thorax zur Diagnose von Atemwegserkrankungen.

© yta / stock.adobe.com

Röntgen-Thorax führte zur Diagnose

Kasuistik: Negativer D-Dimer-Test trotz akuter Lungenembolie