Arbeitsunfall
Risiko Raucherpause
BERLIN. Verletzt sich ein Arbeitnehmer auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz, liegt kein Arbeitsunfall vor. Das meldet der Deutsche Anwaltverein anlässlich eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Berlin.
In der Sache ging es um eine Pflegehelferin, die von einer Raucherpause zu ihrer Arbeit zurückkehrte. Dabei stieß sie in der Eingangshalle des Seniorenheims mit dem Hausmeister zusammen.
Diesem entglitt dabei ein Wassereimer, die Frau rutschte aus und brach sich den rechten Arm. Die Pflegehelferin war der Ansicht, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Hiergegen klagte die Frau.
Ohne Erfolg: Rauchen sei persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit, so die Richter. Deshalb bestehe bei einer Verletzung auch kein Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung.
Es sei die private Entscheidung jedes Einzelnen, ob er zum Rauchen gehe oder nicht. Das Rauchen sei insbesondere nicht mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar.
Essen und Trinken seien unter anderem nötig, um die Arbeitskraft aufrechtzuerhalten. Deshalb sei zwar der Weg zur Kantine versichert, nicht aber der Weg von und zur Raucherpause. (cw)
Urteil des Sozialgerichts Berlin, Az.: S 68 U 577/12