Versicherung

Reiserücktritt bei Depression nicht gedeckt

Wer eine Reise samt Reiserücktrittsversicherung gebucht hat, aber dann an Depressionen erkrankt, kann nicht unbedingt auf Geld des Versicherers hoffen. Ein Amtsgericht bestätigt: Der Versicherer muss nicht zahlen, wenn er psychische Erkrankungen in seinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen hat.

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KÖLN. Der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BDVN) kritisiert den Ausschluss von psychischen Erkrankungen bei Reiserücktrittsversicherungen. "Diese Praxis ist in hohem Maße unangemessen und diskriminierend", sagt der BVDN-Vorsitzende Dr. Frank Bergmann.

Er bezieht sich auf ein aktuelles, noch nicht rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München. Ein Ehepaar hatte eine Pauschalreise nach Mexiko storniert, nachdem bei dem Mann eine mittelgradige Depression diagnostiziert worden war.

Der Reiserücktrittsversicherer lehnte die Erstattung der Stornokosten ab, da psychische Erkrankungen laut Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

BVDN-Vorsitzender sieht Diskriminierung

Dagegen sei nichts einzuwenden, entschied das Gericht. Die Klausel sei weder überraschend noch unverständlich. Das Interesse des Versicherers, nur bei "objektiv fassbaren, möglichst unproblematisch zu diagnostizierenden Erkrankungen" zu leisten, schlage sich im Tarif nieder, der den Versicherten zugutekomme.

Eine möglichst reibungslose, kostengünstige Vertragsabwicklung sei gerade bei Einbeziehung psychischer Erkrankungen erheblich erschwert.

Aus Sicht des BVDN-Vorsitzenden Bergmann ist das ein unhaltbarer Zustand und eine unerträgliche Diskriminierung. Depressionen seien eine lebensgefährliche Erkrankung, die häufig stationär behandelt werden müsse.

"Diese Patienten brauchen unsere besondere Solidarität, stattdessen werden sie hier kaltschnäuzig abgestraft", betont Bergmann. (iss)

Az.: 172 C 3451/13

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Richter ohne Empathie

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